Als Jugendschutzbeauftragter bin ich nicht zur Rechtsberatung befugt. Die nachstehenden Antworten sind daher als Hinweise zu verstehen und resultieren aus meiner langjährigen Erfahrung.
Warum benötige ich einen Jugendschutzbeauftragten?
Als Betreiberin oder Betreiber einer Internetseite mit einem erotischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Angebot bist Du insbesondere bei einem gewerbsmäßigen Hintergrund gesetzlich verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.
Bei Verstoß gegen diese Auflage drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.
Weitere rechtliche Konsequenzen sind möglich. Auch (kostenpflichtige) Abmahnungen können Dich jederzeit erreichen.
Aber auch dann, wenn es sich bei Deiner Webseite um ein rein privates Projekt handelt, solltest Du zumindest einmal eine Prüfung durch ejsb vornehmen lassen. Setze Dich mit mir in diesem Falle über das Kontaktformular in Verbindung. Gerne nehme ich eine Prüfung Deiner Seite auch ohne Vertragsabschluss vor und berechne Dir lediglich die Prüfung in Höhe von EUR 29,90 inkl. MwSt.
Wann ist eine Webseite gewerbsmäßig?
Sobald Du mit Deiner Webseite mittelbar oder unmittelbar Geld verdienst, gilt Dein Angebot als gewerbsmäßig. Dies ist u. a. dann der Fall,
- wenn Du erotische oder sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbietest (auch gegen ein sog. "Taschengeld")
- wenn Du auf Deiner Seite Texte, Bilder oder Videos kostenpflichtig zum Download, zur Betrachtung oder eine kostenpflichtige Mitgliedschaft anbietest
- Wenn Du sog. Affiliate-Banner oder Links auf Deiner Seite platziert hast, auch bekannt als "Partnerprogramme"
Die vorstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bezieht sich jedoch auf die vorwiegend vorkommenden Fälle.
An dieser Stelle ist deutlich zu machen, dass ein gewerbsmäßiges Betreiben einer Webseite auch ohne Vorliegen eines Gewerbes mit entspr. Gewerbeanmeldung erfüllt sein kann.
Ist der Umfang des erotischen Inhalts maßgebend?
Nein!
Auch wenn Du nur wenige oder gar keine erotischen Bilder und/oder Texte auf Deiner Webseite hast und Deine Seite als gewerbsmäßig einzustufen ist, bist Du zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet.
Darf ich mich selbst als Jugendschutzbeauftragten auf meiner Webseite eintragen?
Laut Gesetzgeber ist dies nicht erlaubt!
Der Jugendschutzbeauftragte muss zwingend eine andere Person, als die des Seitenbetreibers oder der Seitenbetreiberin sein.
Wie mache ich deutlich, dass ich einen Jugendschutzbeauftragten bestellt habe
Die Benennung des Jugendschutzbeauftragten nimmst Du vorzugsweise im Impressum Deiner Webseite(n) vor.
Hierzu erhältst Du von ejsb einen entsprechenden Quellcode oder ein Bild zum Einfügen in Deine Seite.
Andere Stellen für die Benennung des JSB als das Impressum auf Deiner Internetpräsenz sind nicht zu empfehlen.
Was gilt, wenn meine Seite auf einem Server im Ausland liegt?
Auch wenn Du Deine Webseite(n) auf einem Server im Ausland hostest, z.B. im europäischen Ausland, in den USA oder in Asien, benötigst Du einen Jugendschutzbeauftragten jedenfalls dann, wenn Dein Wohnsitz in Deutschland ist und/oder Deine Domain(s) nachweisbar auf eine deutsche Adresse registriert sind.
Die Tatsache, dass man seit Einführung der DSGVO nicht mehr ohne weiters die Inhaberdaten einer Domain abfragen kann, sollte Dich nicht in Sicherheit wiegen. Berechtigte Anfragen zu den Inhaberdaten (also Name, Anschrift, Telefon und Emailadresse) durch öffentliche Stellen sind nach wie vor möglich.
Meine Webseite wurde aktuell von einer öffentlichen Stelle beanstandet. Was kann ich tun?
Sofern Du bereits eine Jugendschutzbeauftragte oder einen Jugendschutzbeauftragten bestellt hast, setze Dich mit ihm oder ihr in Verbindung. Von dort erfährst Du, was zu tun ist.
Auf jeden Fall solltest Du Ruhe bewahren. Du hast i. d. R. ausreichend Zeit, die Beanstandungen genau zu prüfen und darauf zu reagieren und die Ursachen der Beanstandung(en) zu beseitigen.
Sind in dem Dir zugesandten Schreiben Fristen genannt, so solltest Du diese unbedingt einhalten.
Hast Du aktuell noch keinen JSB bestellt, so wird es spätestens jetzt Zeit, dies nachzuholen. Erstelle einen Auftrag über das Online-Auftragsformular und klicke dort auf "Meine Seite(n) wurden aktuell beanstandet". Ich setze mich mit Dir schnellstmöglich telefonisch in Verbindung
Kann ich ejsb auch telefonisch beauftragen?
Leider nein!
Zu Deiner und meiner Vertragssicherheit muss der Auftrag schriftlich, d. h. per Online-Auftragsformular erteilt werden.
Solltest Du aber Fragen zum Online-Auftragsformular haben, gebe ich Dir hierzu gerne telefonisch Auskunft.