ejsb - professioneller Jugendschutzbeauftragter & Service für die Zustelladresse im Impressum

die wichtigsten Fragen und Antworten
zur Zustelladresse / Impressum.

FAQ
ejsb Zustelladresse

Nachstehend werden die wichtigsten Fragen zum Thema Zustelladresse in Deinem Impressum beantwortet.

Bin ich zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die selbständig tätig sind, gelten als Einzelunternehmende. Wer in dieser Eigenschaft eine Homepage betreibt, ist nach geltendem Recht zur Angabe eines vollständigen Impressums verpflichtet. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).

Das Impressum muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Nachname
  • vollständige Anschrift der Melde- bzw. Wohnadresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • und - soweit vorhanden - die Umsatzsteuer-ID-Nummer

Bist Du als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, muss auch keine Steuernummer angegeben werden.

Ich will meine Wohnadresse und meinen vollen Namen nicht öffentlich bekanntgeben, was kann ich tun?

Als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter hast Du aus gutem Grund kein Interesse an der Veröffentlichung Deines bürgerlichen Namens und Deiner privaten Anschrift, also Deiner Meldeadresse.
Deshalb benötigst Du eine Zustelladresse, unter der Du postalisch erreichbar bist. Diese Zustelladresse erhältst Du von ejsb!

Was unterscheidet meine Meldeadresse von der ejsb-Zustalladresse?

Die Meldeadresse ist i. d. R. Ihre Wohnadresse, unter der Du gemäß dem Bundesmeldegesetz gemeldet bist. Die ejsb-Zustelladresse ist eine (virtuelle) Adresse, die Du in Deinem Impressum bekannt geben kannst und damit den Empfang postalischer Sendungen gewährleistest.

Wie bekomme ich die ejsb-Zustelladresse?

Du erhältst Deine ejsb-Zustelladresse ganz einfach, indem Du den Online-Auftrag ausfüllst. Bitte beachte, dass Du gegenüber ejsb Deinen vollen Namen und Ihre Meldeadresse bekannt geben mustt. Diese Daten sind bei ejsb sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich der zuverlässigen Weiterleitung von für Dich eingehende Post und der Rechnungsstellung.

Wird eingehende Post von ejsb geöffnet?

NEIN!
Eingehende Post unterliegt auch für ejsb dem Post- und Briefgeheimnis! Daher wird für Dich eingehende Post keinesfalls geöffnet, sondern so, wie sie bei ejsb eingeht, an Dich weitergeleitet.

Was geschieht, wenn bei ejsb Post für mich eingeht?

Wenn bei ejsb Post für Dich eingeht, wird diese unverzüglich - i. d. R. noch am selben Tag - an Dich weitergeleitet. Der Versand durch ejsb erfolgt in einem neutralen Umschlag und an Deine Meldeadresse bzw. Wohnanschrift. Zusätzlich wirst Du per E-Mail über den Eingang bzw. Versand von Weiterleitungen informiert.

Welche Art von Post wird durch ejsb nicht weitergeleitet?

ejsb leitet keine Post weiter, die

  • offensichtliche Werbesendungen
  • Kataloge und Broschüren
  • Kontoauszüge
  • EC- oder Kreditkarten
  • Kundenkarten
  • Pakete oder Päckchen

enthalten.