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umfangreiche Informationen -
Jugendmedienschutz

Die wichtigsten Verweise
zum Thema Jugendschutz

Kommision für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet.

Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.

Hier geht es zur Webseite der KJM

Jugendschutz.net

jugendschutz.net ist eine gemeinnützige GmbH. Gegründet wurde sie 1997 durch die Jugendministerien der Bundesländer und handelt somit in gesetzlichem Auftrag. Ihre Aufgaben begründen sich im §18 Jugendmedienschutz-Starsvertrag (JMStV). Organisatorisch ist jugendschutz.net seit 2003 an die Kommission für Jugendmedienschutz (kjm) angeschlossen.

Stellt jugendschutz.net Verstöße auf Internetseiten fest, wird die Anbieterin oder der Anbieter des Angebotes darauf hingewiesen und i. d. R. aufgefordert, das Angebot entweder zu entfernen oder entsprechend zu korrigieren.

Hier geht es zur Webseite von jugendschutz.net

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist ein Vertrag zwischen den deutschen Bundesländern und regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien - also auch des Internets.

Erlassen wurde der JMStV im Jahre 2002 und trat im April 2003 in Kraft.

Der vollständige JMStV kann auf den Seiten der KJM heruntergeladen werden